Schlossschule Kirchberg

Wir haben an der Schlossschule Kirchberg verschiedene Herangehensweisen:

Es gibt für Nichtraucher einen freiwilligen Nicht-Rauchervertrag, den Schülerinnen und Schüler abschließen können. Hiernach bekommen Schüler ab Klasse 8 zusätzlich zum Taschengeld 5 € pro Monat von der Schule, wenn sie weiterhin nicht rauchen. Alle über 18 Jahren bekommen 10 € pro Monat. Sollten die Schüler jedoch beim Rauchen erwischt werden, müssen sie das gesamte Geld, das sie seit Vertragsabschluss bekommen haben, zurückzahlen.

Ansonsten gibt es für Raucher noch ein „Punktesystem“: Rauchen ist für alle Schüler unter 18 Jahren nicht gestattet. Auch Rauchen an nicht ausgewiesenen Stellen ist nicht gestattet. Und auch das Aufhalten von minderjährigen Schülern an einem Raucherplatz ist nicht erlaubt. Für diese „Vergehen“ gibt es Punkte für die Schüler, die dann wieder abgearbeitet werden müssen (z.B. : Helfen beim Rasenmähen, Säuberung des Geländes oder sonstige Arbeiten, die der Allgemeinheit dienen).

Zusätzlich gibt es immer wieder gesundheitliche Aufklärung für unsere Schülerinnen und Schüler, um auf die Gefahren des Rauchens hinzuweisen.

Steinmühle - Schule und Internat

Am Internat Steinmühle gibt es ein umfassendes Aufklärungsprogramm, das alle Jahrgangsstufen einbezieht, um die jungen Menschen zu motivieren, nicht zu rauchen. Für die jungen Erwachsenen ab 18 ist es erlaubt, aber nicht erwünscht.

Schule Birklehof

In Baden-Württemberg gilt das Nichtraucherschutzgesetz, welches das Rauchen auf Schulgeländen verbietet – auch für Volljährige wie Lehrer, Schüler, Handwerker etc. Somit gilt auf dem gesamten Gelände des Birklehofs  Rauchverbot.

Wir sind jedoch nicht so naiv zu glauben, dass es nicht dennoch Schülerinnen und Schüler gibt, die (gelegentlich) rauchen.  Werden Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren beim Rauchen gesehen, so werden
– zunächst die Eltern informiert und auf 3 Wochen ein Freizeit-Fahrverbot nach Freiburg ausgesprochen (wer in der Nähe der Schule raucht, wird erst recht in der anonymen Stadt in Versuchung kommen),
– ab der 3. Zigarette werden zusätzlich 16 Sozialstunden abgeleistet,
– ab der 4. Zigarette muss eine Drogenberatung besucht werden,
– darüber hinaus wird es ernster.

Hermann Lietz-Schule Spiekeroog

Das Rauchen ist auf dem ganzen Schulgelände der Hermann Lietz-Schule Spiekeroog streng verboten, dies gilt besonders in den Gebäuden. Für volljährige Schüler/innen ist das Rauchen an Schultagen in der Zeit zwischen 13:45 Uhr und 22 Uhr ausschließlich in einem separaten Pavillon gestattet. Minderjährige Schüler/innen oder Schüler/innen, die außerhalb dieses Pavillons beim Rauchen erwischt werden, müssen als Konsequenz Arbeitsstunden für die Internatsgemeinschaft ableisten.